Orden- und Ehrenzeichen

Das Ärmelband Gibraltar

1782 – Gelbe Schrift auf blauem Band - 1918

Gibraltar Band

Kaum ein Deutscher, geschweige denn Hannoveraner kennt wohl noch das schmale blaue Band mit der gelben Inschrift „Gibraltar“, das bis zur Auflösung des alten deutschen Heeres im Jahre 1918, von den hannoverschen Prinz-Albrecht-Füsilieren (73ern), von den Hildesheimer 79ern Füsilieren und von den Goslaer Jägern (Nr. 10), um den rechten Arm getragen wurde.

Es ist lange her: In Preußen regierte noch der Große Friedrich. Hannover, damals Kurfürstentum, war in Personalunion mit England verbunden. Die kurhannoversche Armee hatte damals eine recht beträchtliche Stärke und so wurden Teile derselben vielfach in englischen Diensten außerhalb ihres Landes verwendet.

So wurden auch im Jahre 1775 drei Bataillone der kurhannoverschen Infanterie, nämlich das Bataillon von Reden in Hameln, das Bataillon de la Motte in Verden und das zum Regiment von Hardenberg gehörige Bataillon von dem Bussche in Nienburg zur Verstärkung der englischen Garnison nach Gibraltar abkommandiert.

Im Rahmen des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges und den sich dadurch entwickelnden kriegerischen Ereignissen in Europa, eröffneten Spanien und Frankreich die Feindseligkeiten gegen England und die unter General Elliot stehenden Besatzungstruppen der Festung Gibraltar. Dass diese Festung vier Jahre lang standhalten und bis zum Friedensschluß im Jahre 1783 nicht zur Übergabe gezwungen werden konnte, ist auch den hannoverschen Truppen zu verdanken. Die drei hannoverschen Bataillone konnten somit Gibraltar im Jahre 1784 wieder in die Heimat verlassen.

Als besondere Anerkennung erhielten die Bataillone durch König Georg III. die dauernde Bezeichnung „Gibraltar Bataillon“, jeweils eine Gibraltar Fahne und eine Gibraltar Plakette an den Grenadiermützen. Allen Teilnehmern der Expedition aber wurde darüber hinaus als besondere äußerliche Auszeichnung, ein um den rechten Arm zu tragendes blaues Band mit dem gelb eingewebten Namen „Gibraltar“ verliehen.

Kaiser Wilhelm II bestimmte mit seiner Kabinetts-Ordre 55 vom 24.Januar 1901, die Erneuerung und Trageberechtigung des Ärmelbandes an die o.g. Einheiten, was somit das einzige Traditionsabzeichen dieser Form bis 1918 war.

„Ich will das Abzeichen, welches Kurfürst Georg III. von Hannover den Unteroffi-zieren und Mannschaften der drei an der Vertheidigung von Gibraltar betheiligt gewesenen Hannoverschen Bataillone verliehen hatte, in Meinem Heere erneuern und bestimme demgemäß, daß von dem Füsilier-Regiment GeneralFeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannoversches) Nr. 73, dem Infanterie-Regiment von Voigts-Rhetz (3. Hannoversches) Nr. 79 und dem Han- noverschen Jäger-Bataillon Nr.10 auf dem rechten Ärmel des Waffenrocks oberhalb der Patte oder des Aufschlages ein hellblaues Band mit der Inschrift »Gibraltar« nach der von mir genehmigten Probe getragen wird. Homburg v. d. Höhe, den 24. Januar 1901.“

Armee-Verordnungs-Blatt, 35. Jahrgang, Nr. 7, vom 13. März 1901

Collage Gibraltar

 

 

Bericht: Rolf Kiesel
Bildquellen:
- aus dem Besitz des Verfassers

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