Was ist die ARGE?

Was ist die ARGE?

Sie wurde als Arbeitsgemeinschaft im Jahre 1954 als Dachverband für die zahlreichen Soldaten- und Traditionsverbände in Baden ins Leben gerufen.

Mehr als 25 solcher Verbände waren bei der ARGE angeschlossen, deren Geschichte zum Teil bis in das 19. Jahrhundert zurück reicht. In späteren Jahren kamen mit der Aufstellung der Bundeswehr neue hinzu.

Viele dieser Verbände sind längst Vergangenheit, und die ARGE bewahrt deren Tradition, Geschichte und Erinnerung.

Heute ist die ARGE die ideale Gemeinschaft für alle historisch interessierten Menschen, die deren Aufgaben und Ziele bejahen.

 

Aufgaben der ARGE

  • Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und sind unabhängig von politischen Parteien und Religionen.
  • Wir treten ein für die Wahrung von Recht und Ehre unserer ehemaligen und aktiven Soldaten, sowie deren Angehörige.
  • Wir unterstützen die Pflege und den Schutz des Andenkens der in Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten Gefallenen, sowie die Erhaltung von Kriegsgräbern und Gedenkstätten.
  • Wir fördern kameradschaftliche und ideelle Anliegen unserer Mitglieder, unterstützen und koordinieren Veranstaltungen und erstellen die Zeitschrift „Der Greif“ (quartalsweise).
  • Wir bearbeiten und beraten in militärgeschichtlichen Anfragen, sammeln, sichten und bewahren Archivgut auf.
  • Wir fördern die Zusammenarbeit im Sinne der Völkerverständigung und pflegen Kontakte zu internationalen Organisationen.

 

Das Verbandswappen

arge logo ohneUnsere Vorgänger setzten das Freiburger Stadtwappen mit dem Eisernen Kreuz von 1813 in Verbindung.

Das Stadtwappen steht dabei für die Gründungsstätte der Gemeinschaft, das Eiserne Kreuz für die soldatische Tradition.

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Hinweis: Es werden Bilddokumente gezeigt, die sich unter anderen mit Themen des 2. Weltkrieges beschäftigen. Dazu gehören auch Bilder oder Darstellungen, die Orden oder Symbole des nationalsozialistischen Deutschlands zeigen, namentlich Hakenkreuze, Reichskriegsflaggen u.ä.. Diese Darstellungen dienen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft sowie der Forschung und stehen somit im Einklang mit den Bestimmungen der §§86 und 86a StGB. Die Arge distanziert sich ausdrücklich von der Verherrlichung derartiger Symbole, insbesondere aus der Zeit zwischen 1933 und 1945.